Die Regulierung der zulaufenden Wassermengen erfolgte durch eine mit einem Handrad versehene Welle über ein Winkelgetriebe aus der Drechslerwerkstatt und der Sägerei.

Im Wasserrechtsvertrag vom 11. Januar 1912 vom Regierungsrat des Kantons Zürich sind folgende Daten festgelegt:

Einzugsgebiet des Fuchslochbaches 7 km² mit einer Wassermenge von mehr als 30 l. p. Sek. In einem anderen Schriftstück ist sie mit 38 l p. Sek. Mit neuster Technik haben wir die Durchflussmenge neu gemessen und haben 48 l p. Sek festgestellt. Wegen der unregelmässigen Wasserführung des Fuchslochbaches sollte ein zweiter Weiher gegraben werden. Damit wurde aber nie begonnen.

Die vertikale Welle der Turbine treibt über ein Kegelgetriebe mittels horizontaler Transmissionswelle die Einfachgattersäge und über Riemen die Transmission für die Drehbänke und Maschinen im Parterre und 1. und 2. Stock der Drechslerei.